01. März 2010

Paris Hilton – Erniedrigende Werbung für Blondinen

Mit einem neuen Werbespot für eine Biermarke, sorgt die Jetsetterin Paris Hilton in Brasilien für Aufruhr. Eine Regierungssprecherin musterte den Spot als eniedrigend für Blondinen. Für Paris ist dieser Spot genau das, was sie wollte. Im Spot istz die Hilton in einem Appartment in Rio de Janeiro zu sehen. Leicht bekleidet und wie immer sexuell provozierend holt sich die 29-jährige eine Bierdoese aus dem Kühlschrank. Dabei wird sie von einem Mann in einem Haus gegenüber beobachtet und fotografiert. Zum Applaus anderer Nachbarn öffnet Paris Hilton schlißlich die Dose “Devassa Bem Loura” und tanzt vor dem Fenster. Was bei den einen Zuspruch findet, lehnen andere strikt ab. So klagen das nationale Sekretariat für Frauenpolitik, die private Regulierungsagentur Conar und verbraucher gegen den Spot. Die Werbung erniedrigt besonders blonde Frauen, erklärte eine Sprecherin der zuständigen Regierungsabteilung. Es sind schon zahlreiche Beschwerden auf Grund des Werbe-Spots eingegangen. Problem sei nicht die Knappheit an Kleidung sondern die “sinnliche Natur” der Werbung. So etwas sei zwar auch in anderen Werbefilmen in Rio zu sehen, jedoch liegen die mit Bikini bekleideten Damen üblicherweise am Strand.

17. Februar 2010

SEM und der Einfluss auf TV-Werbung

Aus einer aktuellen Werbewirkungsstudie TV-Werbung: “Niemals ohne Suche des Bundesverbands Digitale Wirtschaft.” geht hervor, das sich die Werbewirkung von TV-Spots durch das paralle Einsetzen von Suchmaschinenmarketing deutlich steigern lässt. Die TV-Spots und Suchwortaktivitäten der Marken “Audi”, “Casio”, “HUK-Corburg” sowie “ING-DiBa” waren die Basis für die Erhebung.

Die Studie zeigt auf das SEM (Search Engine Marketing) parallel zu TV-Spots, die Markenbekanntheit um ca. 42 Prozent erhöht, das Image der Marke um ca. 28 Prozent steigert, allgemein die Werbewirkung in Bezug auf Relevanz und Weiterempfehlung um ca. 44 Prozent steigert, die Kontaktdauer zu einer Marke um 50 Prozent erhöht und die Klickrate auf Suchwortkampagnen fast verdoppelt.

Suchmaschinenmarketing ist ein Teil des Marketingmix und fast für jeden Unternehmer unverzichtbar geworden. Die Studie zeigte mit ihren Ergebnissen vor allem, wie wichtig das Zusammenspiel von TV-Werbung und SEM ist. Auch die gründliche Recherche von verwendeten Suchwörtern, die gebucht werden, wurde deutlich gemacht.

Suchbegriffe die von Unternehmen nicht gebucht werden sind ungenutzte Chancen um mit potenziellen Kunden KOntakt aufzunehmen. Ohne dem parallel eingesetzen SEM zu TV-Spots, kann es sogar zu einer abschwächung der Werbewirkung und zu einer stärkung der Konkurrenz führen, meint Philipp von Stülpnagel, Unileiter SUchmaschinenmarketing im BVDW.

TV-Spots lösen ein gesteigertes Informationsbedürfniss bei Usern im World Wide Web aus. Setzt man also kein SEM gezielt ein, kann es sein das die Konkurrenz gestärkt wird, weil diese die relevanten Suchbegriffe für Kampagnen gebucht hat.

Die komplette Studie kann kostenlos beim BVDW runtergeladen werden: zum Download

11. Januar 2010

Steuern für Online Werbung

Bisher war Online Werbung Steuerfrei, doch das kann sich bald in Frankreich ändern. FRankreich stellt Überlegungen an, ob man nicht Online Werbung besteuern sollte. Diese Idee wurde an den Kulturminister FRankreichs, Frédérich Mitterrand, von der Regierungskomission vorgeschlagen. Betroffen von dieser Steuer wären vor allem die Internet-Riesen wie z. B. Yahoo, Facebook oder Google, da diese am meisten vom ONline-Werbegeschäft profitieren. Ob man die Maßnahme der sogenannten “Google-Steuer” fortführen oder gar umsetzen wird, weis man bisher nicht. Besteuert werden soll Internet Werbung mit 1% bis 2 % was dem Land Einnahmen von 10 – 20 Millionen bringen könnte. Dabei wäre es egal ob die werbende Firma in der Europäischen Union ansässig ist. Juristisch gesehen wäre diese Regelung durchaus denkbar, da es eine ähnlich Besteuerung auch im Bereich der Versicherungen gibt. Die Reaktion der Komission ist eine Antwort auf die kritisierenden Äußerungen der Presse. Schließlich schöpfen die Suchmaschinen Google und Yahoo am meisten von der Internet Werbung ab, greifen auf Inhalte der Verlage zu ohne diese an irgendwelchen Erträgen zu beteiligen.

Bleibt die Frage zu klären wie hart eine solche Besteuerung kleine bis mitelständische Unternehmen, die im Internet werben, treffen würde. Die großen würden sicherlich mit einer solchen Besteuerung noch zurecht kommen, für kleinere Firmen wäre es aber ein weiterer Punkt wo Gelder an den Staat abgeführt werden müssten.

01. Dezember 2009

xt module für xtc und gambio

Ein eigener Handyshop warum nicht? Doch die verwaltung die dahinter steckt ist vielen Anfangs nicht bewusst. Verträge anlegen und Tarife erstellen. Dann müssen ja noch die Produkte angelegt werden und irgendwie mit den Tarifen, Verträgen und Providern in Verbindung gebracht werden. Dann gibt es ja auch noch Optionen zu den verschiedenen Handy-Verträgen und WKZ-Klassen. Das hört sich nach viel Arbeit an. Dieser Arbeit schafft Kiwi-Vision, eine Görlitzer Firma, Abhilfe. Die Firma entwickelte vor einigen Jahren ein Handy-Shop Modul für xt:commerce und Gambio. Dieses wurde im laufe der Jahre immer weiterentwickelt und darf sich einer großen Nachfrage erfreuen, zu Recht kann man sagen. Dieses Handymodul (”Kandy-Modul”) genannt erleichtert jeden Handy-Shop Betreiber die Verwaltung von Tarifen, WKZ-Klassen, Providern, Verträgen und vieles mehr. Um jedem Interessenten dieses Modul näher vorzustellen, wurde extra ein Demoshop aufgesetzt. Dort kann auf Anfrage jeder Interessent das Modul testen und ausprobieren um sich so eine Vorstellung von der Lesitungsfähigkeit zu machen. Neben diesem Kernstück gibt es noch zwei weitere Zusatzmodule, den Bundlemixer und das Modul für Tarifvergleich sowie das Legitimationsmodul. Bis jetzt gibt es kaum etwas vergleichbareres auf dem Markt.

Informationen zu den Modulen finden sie auf www.dein-webshop.de/handyshop.html

zum Demoshop für Gambio und xtc module kommen Sie über diesen Link

20. Oktober 2009

Verbot für Actimel-Werbung in Großbritanien

In Großbritanien hat jetzt die Werbeaufsicht ASA einige Werbespots des Danone-Produktes “Actimel” verboten. Die Werbeaufsicht sieht es nicht als erwiesen, das Actimel eine förderliche Auswirkung auf die Gesundheit von Kindern hat, wie es in den Werbespots gesagt wird. Seit August werden diese Spots nicht mehr gesendet, wie Danone erklärte. Bei den Spots wurde erklärt das die Abwehrkräfte von Kindern gestärkt werden. Auch der Schriftzug “wissenschaftlich erwiesen” war in den TV-Spots eingeblendet. Laut Danone wurde die positive Wirkung von Actimel durch 23 Studien bewiesen. An diesen Studien waren mehr als 6000 Personen aller Altergruppen beteiligt. 8 von diesen Studien wurden sogar mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren durchgeführt. Jedoch sieht die ASA das als nicht als wissenschaftlichen Beweis, da die Studien auf Grund ihrer Teilnehmer nicht auf das Zielpublikum übertragen werden kann. Bei der Studie wurden teilweise Durchfallkranke Kinder in indischen Krankenhäusern überprüft, bei einer anderen Babys. Andere Studien waren genau so wenig überzeugend für die Werbeaufsicht, da die Kinder teilweise doppelt (also 200 Gramm) so viel Actimel trinken mussten als Danone empfohlen hatte. Die Erklärung Seitens Danone zu diesem zu letzt genannten Punkt: “um sicher zu gehen, dass sie wenigstens eines leertrinken”.